A. Hygienemaßnahmen
Mund-Nasen-Masken
Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden besteht für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Paßform keine medizinische Maske tragen können, kann erstazweise eine Alltagsmaske getragen werden.
Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Mund-Nase-Maske im Unterricht abnehmen, wenn ein Abstand von 1,50 m zu den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. Ansonsten müssen sie eine Maske tragen.
Das Tragen von medizinsichen Masken, FFP2-Masken und Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Masken wichtig. Die Masken liegen an den Rändern eng an und bedecken Nase und Mund bis zum Kinn.
Grundsätzlich sind die Eltern und Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich mit Masken ausgestattet zu sein. Bei warmen Temperaturen müssen mindestens zwei, drei Masken zum Wechseln dabei sein. Eine durchfeuchtete Maske verliert ihre Schutzwirkung.
Betreten des Schulgeländes/ der Schulgebäude
Kinder und Jugendliche dürfen unser Schulgelände und die Schulgebäude nur dann betreten, wenn diese keine Covid-19-Symptome, wie Schnupfen, Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinns aufweisen.
Bei einem Schnupfen sollen Kinder und Jugendliche zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sollten keine weiteren Symptome, wie Husten, Fieber etc. hinzukommen, kann der/die Schüler*in wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen diese Symptome jedoch dazu, dann ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Eltern sollen unsere Schulgebäude möglichst nicht betreten.
Krankheitsfall
Sollten Schülerinnen und Schüler im Schulalltag Covid-19-Symtome aufweisen, müssen wir diese zum Schutz der Anwesenden unverzüglich nach Hause schicken bzw. von den Eltern abholen lassen. Der Lehrer benachrichtigt das Sekretariat, dieses benachrichtigt die Eltern.
Ältere SuS warten im Arztzimmer. Die Kollegen der nahen Klassen 5a und 6c werden ebenfalls benachrichtigt, um „ein Auge“ auf die Kranken zu haben, bis diese abgeholt sind. Jüngere SuS werden im Klassenraum separiert und können dort abgeholt werden.
Der Vorgang ist umgehend im Schulbüro zu melden, welches das Gesundheitsamt und die Bezirksregierung unverzüglich informiert (Meldepflicht). Alle weiteren Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt entschieden. Seinen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Bei einer bestätigten Infektion werden die Elternhäuser der Kontaktkinder umgehend
informiert (anonymisiert).
Schüler*innen mit Vorerkrankungen
Grundsätzlich sind alle Schüler*innen verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Sie als Eltern entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen kann. Hat Ihr Kind wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus für einen schweren Krankheitsverlauf? In diesem Fall benötigt der Klassenlehrer eine Information und Attest.
Im Falle vorerkrankter Angehöriger, die mit Schüler*innen in einem Haushalt leben, ist die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend möglich. Hierfür benötigen wir ebenfalls ein Attest des betreffenden Angehörigen, aus dem sich die Corona relevante Vorerkrankung ergibt.
Schulbusse
In den Bussen gilt genau wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Maske zu tragen.
Rückverfolgbarkeit
Für die Unterrichte wird es wieder eine Dokumentation der Anwesenheit und Sitzordnung geben, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Hygiene
Es gelten nach wie vor die allgemeinen Hygieneregeln. Die Hände sollen vor Unterrichtsbeginn und bei Bedarf zwischendurch gewaschen werden. Dazu können die Waschbecken in den Klassenräumen genutzt werden, die mit Flüssigseife und Papierhandtüchern ausgestattet sind.
Der Seifenschaum muss einmal komplett auf der ganzen Hand sowie den Handrücken verteilt sein und dann gründlich abgespült werden.
Alternativ wäre eine Händedesinfektion mit ausreichender Wirkdauer (30 Sekunden) möglich, hiervon raten wir jedoch ab, da inzwischen in den Kliniken und Kinderarztpraxen sehr viele Kinder und Jugendliche mit trockenen, aufgerissenen Händen beschrieben werden. Die feinen Wunden bilden eine Eintrittspforte für Bakterien, Viren und Pilze – man bewirkt also eher das Gegenteil von dem, was man möchte. Eine Händedesinfektion ohne ausreichende Wirkdauer würde darüber hinaus Resistenzen schaffen.
Alle Unterrichtsräume werden regelmäßig (alle 20 Minuten mindestens 5 Minuten Stoßlüften) durchlüftet, auch während des Unterrichtes.
Unterrichte können - unter Beachtung der Hygieneregelungen - grundsätzlich auch außerhalb des Schulgeländes stattfinden.
Betreuungseinrichtungen
Alle Betreuungseinrichtungen Hort, OGS, Kinderwerkstatt haben ab dem 1. Schultag ab 11.30h geöffnet. Dort sind Ausnahmeregelungen bzgl. der jahrgangsgemischten Zusammensetzung möglich. Sind im Außenbereich getrennte Gruppen möglich ( OGS, HORT, KiWe ) und sind diese nicht von anderen Schülerinnen und Schülern zu sehen, dürfen diese Kinder ohne Maske sein. - unter Einhaltung der üblichen Hygienebedingungen
Mittagessen in der Schulküche
Für die Verpflegung in Schulmensen sind vom Schulministerium besondere Vorkehrungen zur Hygiene erarbeitet worden.
Die Maske ist, wie auch in Restaurants üblich, bis zum Sitzplatz zu tragen. Die Hände sind vor Betreten des Speisesaales zu waschen oder zu desinfizieren. Die Schüler des Ganztages sitzen nach Klassen geordnet, der Abstand zwischen den verschiedenen Klassen beträgt mindestens 1,5m.
Um eine Durchmischung vieler verschiedener Schülergruppen zu vermeiden, gibt es gestaffelte Essenszeiten. Das gilt auch für die Oberstufe.
Sportunterricht
Der Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, darf wieder stattfinden. Hier muss selbstverständlich keine Maske getragen werden. Der Sportunterricht soll nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Nach dem Sport ist gründliches Händewaschen oder Handdesinfektion zwingend erforderlich.
Musikunterricht
Der Musikunterricht darf mit Einschränkungen stattfinden. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen und gut belüfteten Räumen und die Verwendung von Blasinstrumenten kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden: Aufgrund des größeren Bewegungsradius und des größeren Aerosolausstoßes ist beim Singen ein Mindestabstand von 3 m und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. In den Räumen ist eine hohe Luftwechselzahl sicherzustellen.
Konferenzen
Die pädagogische Konferenz sowie der Große Kreis finden als hybride Konferenz (Mischung aus Präsenz- und Online-Teilnahme mittels Live-Stream) statt. Eine Anmeldung zur Online-Teilnahme erfolgt vorher bei dem Koordinator Herrn Jasper. Die Bereichskonferenzen können sowohl als hybride Konferenz, reine Online-Konferenz oder auch nur als Präsenzkonferenz stattinden. Die Entscheidung darüber liegt bei den entsprechenden Konferenzen. Bei allen Konferenzen ist auf das Sitzen in ausreichendem Abstand und das regelmäßige Stoßlüften alle 20 Minuten zu achten.
Elternabende
Elternabende sollen zur Zeit nach Möglichkeit nicht statfinden und sollen verschoben werden, bis sich die Infektionslage wieder beruhigt hat. Muss aus einem aktuellem Anlass doch ein Elternabend stattfinden, der keinen Aufschub duldet, muss dafür ein Antrag an den Kleinen Kreis gestellt werden. Dieser befindet dann darüber, ob die Dringlichkeit das Stattfinden des Elternabends rechtfertigt.
B. Hygienische Rahmenbedingungen
Es erfolgt in jeder Unterrichtsstunde eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene
Registrierung, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu
ermöglichen (Sitzpläne).
Während des Unterrichts muss für ausreichend Frischluft gesorgt werden
(Stoßlüftung).
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sollten vor dem Schulbesuch Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.
Personen mit Verdacht auf Covid-19 werden von der Teilnahme an Unterrichten und
Prüfungen ausgeschlossen.
C. Hygienische Verhaltensmaßnahmen
Bei Betreten der Klasse müssen die Hände gewaschen werden (mindestens 20 - 30
Sekunden). Zusätzlich können die Hände auf Nachfrage desinfiziert werden. Hierzu muss die Lehrperson angesprochen werden, die die Desinfektionsmittel verwaltet, um unsachgemäßem Einsatz vorzubeugen.
Unnötige Aufenthalte im Flur sollten vermieden werden. Die Klassen- und fachräume sollten pünktlich betreten werden. Nach dem Händewaschen wird der fest vorgegebene Sitzplatz eingenommen.
Auf dem gesamten Schulgelände sowie in allen Gebäuden gilt eine Maskenpflicht (MNS; Mund-Nasen-Schutz-Masken) um sicherzustellen, dass in Begegnungssituationen, die eventuell den Mindestabstand von 1,5 m nicht zulassen, das Risiko einer Infektion bestmöglich reduziert ist. Zum Essen und Trinken dürfen die Masken an der frischen Luft bei Wahrung des Mindestabstandes kurzzeitig abgesetzt werden.
Bei Nutzung einer Klasse/eines Fachraums durch eine andere/veränderte Lerngruppe werden die Tische und Stühle gereinigt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Lehrpersonal. Die Reinigungsmittel stellt die Schule zur Verfügung.
Die sanitären Anlagen dürfen nur unter Einhaltung des vorgegebenen Sicherheitsabstandes betreten werden. In allen Sanitäranlagen befinden sich Seifenspender sowie Einmalhandtücher sowie eine Anleitung zum korrekten Händewaschen. Die Hände sollen regelmäßig für 20 bis 30 Sekunden gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, dies geschieht meist in den Klassenräumen, die zu diesem Zwecke ebenso mit Flüssigseife, Papierhandtüchern und Waschanleitungen versehen sind.
D. Persönliche Hygieneverhalten
Auf Körperkontakte wie Händeschütteln, Umarmungen usw. muss verzichtet werden und es sollte darauf geachtet werden, sich möglichst nicht ins Gesicht zu fassen.
Beim Husten und Niesen muss die Etikette gewahrt werden (Husten oder Niesen in
die Armbeuge, dabei von anderen Personen abwenden). Bedarfsgegenstände wie
Stifte, Hefte, Gläser, Trinkflaschen etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
E. Standards für hygienische Sauberkeit
Potenziell kontaminierte Flächen, wie Tische und Stühle, Sanitäranlagen, Türklinken
etc., die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, werden
täglich durch das Reinigungspersonal gereinigt. (Empfehlung des RKI/Stand
04.04.2020: „Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird in der jetzigen COVID 19 Pandemie nicht empfohlen. Hier ist eine angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.“)
Im Falle einer Kontamination durch respiratorische und andere körpereigene Sekrete ist eine Flächendesinfektion mittels Wischtechnik vorzunehmen. Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher dafür sind in den Klassen vorhanden.
Eine TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
Rudolf Steiner Schule Bochum, Stand: März 2021