Unsere Schule wird durch zahlreiche Gremien getragen, die in drei Kategorien eingeteilt werden können:

Ein wesentliches Charakteristikum von Waldorfschulen ist die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Lehrern gegenüber den Kindern und gegenüber der Schule.

Eltern und Lehrer tragen gemeinsam Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Hierzu ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. Das kann am besten aufgebaut werden in gemeinsamen Gesprächen. Gelegenheiten dazu gibt es viele: die Lehrerinnen und Lehrer können häufig persönlich angesprochen werden, z. B. bei gemeinsamen Unternehmungen, aber auch an Elternsprechtagen oder Elternabenden, der Draht ist kurz, auch zu den anderen Eltern.

Eltern und Lehrer tragen auch gemeinsam die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Schule.

Die Schule wird durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein betrieben: dem Trägerverein Rudolf Steiner Schule e.V.. Daneben gibt es den Verein Rudolf Steiner Schule e.V., der unter anderem für die Gebäude und deren Instandhaltung zuständig ist. Die Mitarbeiter der Schule sind Mitglieder in beiden Vereinen, die Eltern haben das Recht, Mitglied zu sein. Dies ist auch sinnvoll, da in beiden Vereinen wichtige Entscheidungen über Schule getroffen werden.

Schließlich ist da noch der Waldorfschulverein, der bereits 1953 ins Leben gerufen wurde und die Gründung der Schule vorbereitete. Heute hat er vor allem die Förderung der Schule als Aufgabe. Künftig sollen hier auch besonders die Kontakte zu unseren Ehemaligen gepflegt werden.

Zurück zum Schulträgerverein. Gemäß dem Vereinsrecht ist die Grundordnung des Vereins in einer Satzung beschrieben. In ihr sind die Ziele des Trägervereins, seine Organe und deren Aufgaben sowie die nach dem Vereinsrecht erforderlichen juristischen Regelungen enthalten. Wie in jedem Verein gibt es als Organe eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand. Für die Erfordernisse einer Waldorfschule gibt es darüber hinaus weitere Organe wie das Lehrerkollegium und an unserer Schule das Schulparlament, den Schülerrat und den Vertrauenskreis.

Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über die grundsätzlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Schule, d.h. den Haushaltsplan, das Beitragsverfahren und die Beitragshöhe.

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und ist das nach innen führende Organ, wobei unter "führen" in erster Linie koordinierende und kontrollierende Aufgaben zu verstehen sind. In der Wahrnehmung seiner Arbeit kann er bestimmte Aufgaben an einen Arbeitskreis delegieren, z.B. Beitragsfragen an den Beitragskreis oder die Erstellung des Haushaltsplans an den Haushaltskreis. Weitere Arbeitskreise sind der Baukreis und der Kreis für Öffentlichkeitsarbeit.

Das Lehrerkollegium ist für die pädagogische Arbeit zuständig, die es eigenverantwortlich und selbstverwaltet durchführt.

Die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern ist in der Schulordnung beschrieben. Zuständig für Schulordnungsfragen und somit für alle Fragen, die das Miteinander von Eltern, Lehrern und Schülern betreffen, ist das Schulparlament. Im Schulparlament begegnen sich gewählte Repräsentanten (Delegierte). Es stellt das Forum zur öffentlichen Diskussion dar. Es ist gedacht als gegenseitiges Wahrnehmungs- und Entscheidungsorgan in Schulordnungsfragen. Der Begriff "Parlament" ist weniger im Sinne von "Parlamentarismus" als in seiner ursprünglichen Bedeutung (Besprechung) zu verstehen.

Wir sind eine Schule, die nicht von oben gelenkt, sondern von uns allen gestaltet wird. Die Schule ist das, was wir daraus machen. Wir können niemandem sonst die Verantwortung dafür geben, sie kann nur existieren, wenn wir daran mitarbeiten und uns einbringen, nicht nur finanziell, sondern auch im Zusammenleben. Das fängt in der Klasse an und setzt sich in Gremien, Arbeitskreisen und Initiativen fort.

Karl-Heinz Scharpey