Mobbing in verschiedensten Formen und Abstufungen ist eines der zentralen Probleme des Schulalltags für Kinder und Jugendliche.

An jeder Schule gibt es (Stand 2012 NRW ) schätzungsweise 40% Täter und entsprechend viele Opfer. Dies verdeutlicht, dass die so genannte „kleine Gewalt“ das große Problem ist. Die „große Gewalt", bei der Polizei und Arzt gerufen werden müssen und über die medienwirksam berichtet wird, beginnt oft mit der „kleinen Gewalt“.

Lehrerinnen und Lehrer können die Gewalt- und Mobbingprävention in der Schule verbessern, indem sie ein wachsames Augenmerk bei der „kleinen Gewalt“ von Schülerinnen und Schülern haben und, wenn Lehrerinnen und Lehrer ihre Verantwortung sehen, wahrnehmen und auch gemeinsam mit den Eltern für den Schutz der Kinder sorgen.

Grundlage allen gemeinsamen Lernens ist, dass kein Kind oder Jugendlicher in der Schule Angst vor Mobbing und/oder Gewalt in jeder Form haben soll.

Wir sehen uns dabei den Grundüberzeugungen des sog. FARSTA-Konzepts verpflichtet, das den unbedingten Opferschutz, das sofortige Stoppen von Mobbing in jeder Form, eine aktive Prävention und einen respektvollen Umgang, der Mobbing in jeder Form ächtet, in den Vordergrund stellt.

Die Anti-Mobbing-Maßnahmen und Antigewaltmaßnahmen sind daher im Sinne des Opferschutzes zuerst und vor allem darauf ausgerichtet, Mobbing und Gewalt zu verhindern und nach Auftreten so schnell, so konsequent und ggf. so massiv wie nötig zu unterbinden.

Eine Prävention von Mobbing und das sofortige Eintreten in Mobbing-Situationen zum Schutz der Opfer ist im Rahmen unseres Verständnisses von Erziehung unverzichtbar. Dazu beziehen wir uns ausdrücklich auf unsere Leitbildsätze.


Durch das Interesse des Lehrers an jedem einzelnen Schüler und dessen Entwicklung sowie durch die beständige Klassengemeinschaft entsprechen wir in besonderer Weise dem Grundbedürfnis des Kindes nach verlässlichen zwischenmenschlichen Beziehungen.

Unsere Schule möchte für unsere Schüler ein Lern-, Arbeits- und Lebensraum sein, in dem sie sich beheimatet fühlen können.


Was ist Mobbing?

Ein Schüler oder eine Schülerin ist Gewalt ausgesetzt oder wird gemobbt, wenn er oder sie wiederholt und über eine längere Zeit den negativen Handlungen eines oder mehrerer anderer Schüler und Schülerinnen ausgesetzt ist.

Insbesondere spricht man von Mobbing, wenn Folgendes gilt:

  1. Ein Konflikt hat sich verfestigt.
  2.  Von zwei Konfliktparteien ist eine, zumeist eine einzelne Person, in die zumeist dauernde Unterlegenheit geraten.
  3.  Diese Person wird häufig und über eine längere Zeit angegriffen oder drangsaliert.
  4.  Diese Person hat kaum die Möglichkeit, sich aus eigener Kraft aus ihrer Situation zu befreien.

Kennzeichen von Mobbing sind:

  • Mobbing ist eine asymmetrische Beziehung. 
  • Kennzeichen sind Macht und Ohnmacht, sowie die Willkür der Mächtigen.
  • Mobbing ist vorsätzlich
  • Mobbing ist der vorsätzliche heimtückische Angriff auf das soziale Ansehen und die seelische Gesundheit der Zielperson.

Nicht jeder Streit ist Mobbing. Gewöhnliche Konflikte entstehen und vergehen. Bei Mobbing wiederholt sich eine Feindseligkeit, meistens gegenüber einem einzelnen Kind, es entsteht ein Dauerkonflikt. Einmalige, auch mehrmalige Unverschämtheiten sind noch kein Mobbing. Es muss das Systematische bzw. das als systematisch Empfundene dazu kommen und die Dauer.

Mobbing macht Stress

Wer gemobbt wird, gerät unter psychischen Stress. Stress entsteht, wenn wir glauben, mit dem, was um uns vorgeht, nicht umgehen zu können. Wir greifen auf drei elementare Verhaltensmuster zurück: Flucht, Kampf oder Totstellen.

Mobbing hat - manchmal lebenslange - gesundheitliche Beschwerden zur Folge:

· Kopfschmerzen · traumatische Beschwerden · Magenbeschwerden · Schlafstörungen · allgemeine Störung des vegetativen Nervensystems

Formen des Mobbings

Man unterscheidet fünf Arten von Angriffen:

  • · Angriffe auf das soziale Ansehen
  • · Angriffe auf die Kommunikation
  • · Gewaltandrohung und Gewaltanwendung
  • · Angriffe auf die sozialen Beziehungen
  • · Angriffe auf die Arbeitssituation

.. und folgende Erscheinungsformen des Mobbings:

Direktes, aktives Mobbing

  • · Hänseln · Drohen
  • · Abwerten
  • · Beschimpfen
  • · Herabsetzen
  • · Bloßstellen
  • · Schikanieren 

Indiorektes, passives Mobbing 

  • · Ausgrenzen
  • · Ruf schädigen
  • · Gerüchte verbreiten
  • · Beschädigen und Wegnehmen von Eigentum

Bullying

  • · Körperliche Gewalt, mit der die Opfer gequält werden
  • · Täter sind körperlich überlegen

Cyber-Mobbing

  • · Nutzung moderner Kommunikationsmittel (z. B. What´s App) um anderen Menschen zu schaden, sie aus Netzwerken auszuschließen – oder wissend, dass sie mitlesen, zu mobben.
  • · Die Opfer werden durch Bloßstellung, permanente Belästigung oder durch Verbreitung von falschen Behauptungen, z.T. auch echten oder veränderten Bildern, Videos etc. im Internetgemobbt.

Phasen und Akteure des Mobbings

Phase 1: Gemeinheiten werden platziert.

Konflikte sind normale menschliche Lebensäußerungen. In Schulklassen geht es häufig um Macht und Einfluss. Es entstehen Ungerechtigkeiten und Parteilichkeiten. Einzelne Unverschämtheiten und Gemeinheiten werden platziert. Wenn dieser inszenierte Konflikt nicht beachtet und nicht bearbeitet wird, kann er sich zu Mobbing weiterentwickeln. In jeder Klasse kann Mobbing auftreten. Der potentielle Täter sucht nach Stellen, an denen das potentielle Opfer empfindlich ist, heftig reagiert und verfolgt dann seinen Wunsch, Macht zu spüren. Erst später zieht er etwaige Äußerlichkeiten des Opfers (Ossi, Wessi, schwarz, Neger, schwul, Schrott-Klamotten, Missgeschicke in Sport, Unterricht, Umkleiden, am Wochenende etc.) zu seiner vermeintlichen Rechtfertigung heran. Am wenigsten Schuld hat das Opfer selbst.

Phase 2: Mobbing wird möglich durch Möglichmacher.

Der Konflikt kann zu Mobbing werden, wenn er sich dazu entwickeln darf. Ein wichtiger Grund für das Entstehen von Mobbing ist das sich-nicht-darum- Kümmern. Es werden die, die zuschauen, zu Möglichmachern. In der zweiten Phase wird das Opfer präpariert. Die physische Verfassung wird immer schlechter. Die Person gerät immer mehr in Verteidigungshaltung. Sie wird immer auffälliger und liefert dadurch immer mehr Anlässe zum Ausgrenzen und Ärgern.

Phase 3: Destruktives Handeln

Die Person gerät endgültig in Unterlegenheit. Es tritt ein Gewöhnungseffekt ein, auftretendes Fehlverhalten und Fehlleistungen werden als selbstverschuldet gedeutet. Die Person beginnt, selbst zu glauben, was man ihr vorwirft. Sie kann sich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Situation befreien. Gesundheitliche Schäden treten ein.

Phase 4: Ausschluss

Völlig hilflos und demoralisiert wechseln gemobbte Kinder dann oft die Schule. Es kommt für Lehrkräfte sowie Mitschülerinnen und Mitschüler meistens überraschend, weil sie nichts bemerkt hatten. Aber die Täter haben ihr Ziel erreicht, den Ausschluss. Kennzeichnend ist, dass das Opfer zusehends vereinsamt. Mobbingopfer geraten verstärkt unter Stress und reagieren manchmal heftig. Diese Reaktionen werden dann als Beleg für die eigene ablehnende Haltung herangezogen. Dadurch entsteht ein Kreislauf, aus dem weder Täter noch Opfer ohne Hilfe von außen herauskommen. Ein Mythos ist es zu sagen, das Opfer „hätte doch . . . machen können“. Die Möglichmacher wollen, als vermeintlich Unbeteiligte, lediglich ihre Rolle gut verstecken. In Wahrheit identifizieren sie sich nämlich lieber mit den (starken) Mobbing-BetreiberInnen.

Betreiber – Helfer – Möglichmacher

Der Betreiber ( Täter ) genießt meistens hohes Ansehen in der Gruppe. Er setzt die Standards für das Mobbing und ist Vorbild.

Die Helfer ahmen das Verhalten des Betreibers nach und sonnen sich in seiner Ausstrahlung und seinem Einfluss. Je mehr Personen sich am Mobbing beteiligen, desto mehr reduziert sich das Schuldgefühl der Einzelnen.

Die Möglichmacher beobachten das Treiben hilflos und manchmal mit Abscheu, oft aber mit Gleichgültigkeit und Genugtuung. Meistens sind sie einfach nur froh, nicht selbst Opfer zu sein.

Jungen und Mädchen mobben unterschiedlich. Jungen eher direkt und aggressiv, Mädchen eher subtil und indirekt.

Wir gehen gegen Mobbing vor:

Prinzipien:


Unser Vorgehen gegen Mobbing ist von folgenden Prinzipien geleitet:

 

  • • Mobbing muss so schnell wie möglich und so effizient wie möglich gestoppt werden.
  • • Unser schulisches Vorgehen stellt - in der humanistischen Tradition unseres Leitbilds – den Schutz des Opfers vor alle anderen Prinzipien - im Sinne der Notwendigkeit der Angstfreiheit und des Schützens des Schwächeren.
  • • Das Opfer bestimmt das Gesetz des Handelns; der Opferschutz hat Vorrang vor Täterrechten. • Alle Funktionsträgerinnen und die Schulleitung, alle Lehrerinnen und Lehrer sind als Ansprechpartner in der Schule jederzeit bereit, in einer akuten Mobbing-Situation aktiv zu werden; auch aus Gesprächen oder Unterricht heraus. Gewaltprävention und Gewaltbekämpfung hat Vorrang vor Unterricht.
  • • An der Schule muss – gemeinsam und in Absprache mit dem Mobbing-Opfer und seinen Eltern – sofort, sehr klar, sehr massiv und sehr sicher alles getan werden, das Mobbing möglichst sofort zu stoppen, um zunächst einmal das Gefühl zu vermitteln: „Jetzt ist es erst einmal vorbei.“
  • • In keinem Fall geht es um eine juristische Aufarbeitung. In Mobbing-Fällen zählen wegen der Asymmetrie der Auseinandersetzung keine Mehrheitsbetrachtungen oder Mehrheitszeugen.
  • • Wir trennen im ersten Schritt die erzieherischen Maßnahmen von disziplinarischer Verfolgung. Wenn sich die Täter an die getroffenen Vereinbarungen halten, werden – im einmaligen Fall - keine disziplinarischen Maßnahmen - außer der befristeten Befreiung vom Unterricht als Schutz der Opfer - getroffen. Die Täter haben daher in der Regel die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie ihre Eltern informieren wollen. Dies betrifft nicht massive Fälle von Mobbing. In diesen Fällen werden auch die Eltern der Täter sofort informiert.
  • • Alle Personen in der Schule sind aufgefordert stets auf Gewalt in jeder Form zu achten, sensibel zu sein für kleine Zeichen von Gewalt. Gewalt ist in jeder Form zu unterbinden.
  • • Das Beleidigen in sozialen Netzwerken, wie What´s App, z.B. in schulischen Gruppen, die sogenannte Spaßkloppe, das Nackenkotelett oder andere Spiele, auch Form von Gewalt auf den Schulwegen wird von der Schule geahndet, da es Auswirkungen auf schulische Prozesse hat.
  • • Eltern und Freunde des Opfers ( und auch der Täter ) sind wichtige Ansprechpartner ihrer Kinder im Mobbingfall. Sie müssen sich klar machen, dass Mobbing nicht von allein vergeht, den Beistand und das entschlossene Handeln Erwachsener erfordert - und, dass sie möglichst schnell die wichtigen schulischen Ansprechpartner, ggf. auch direkt die Stufen- und Schulleitung informieren. Vertraulichkeit ist dabei garantiert.
  • • Bei möglichst frühzeitiger und sehr klarer Intervention können schwerwiegende Folgen von Mobbing unterbunden werden und zudem präventiv weitere Mobbing-Aktionen erschwert oder ganz verhindert werden. Wir gehen davon aus, dass ein klar entschiedener und geklärter Mobbing-Fall Opfer wie Täter und der ganzen umgebenden Gruppe hilft, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Verhinderns von Gewalt zu entwickeln - und so Mobbing und Gewalt zukünftig aktiv zu verhindern.

Vorgehen ( nachdem vorher erfolgte niederschwellige Maßnahmen nicht nachhaltig waren) :

1. Zunächst wird alles notiert, was das/die Opfer berichten; bereits im Vorfeld sollten Aufzeichnungen gemacht werden - am besten mit Datum, Uhrzeit, ggf. Fotos von What´s App Kommunikationen etc. - ein Opfertagebuch ist immer hilfreich. Da Mobbing sofort gestoppt werden soll, ist in Absprache mit dem Opfer die sofortige Intervention der Schule notwendig. Dies erfolgt - nach sehr schneller Abklärung mit Klassenleitung etc. - zunächst durch vom Ablauf her festgelegte Gespräche mit den benannten Tätern ( Siehe Anhang ). Wesentlich für das Gelingen einer Antimobbing-Strategie bei den Betreibern ist eine gut vorbereitete und überraschende Konfrontation der Betreiber mit dem Sachverhalt mit dem Ziel, sie als Einsichtige und letztlich als Verbündete zu gewinnen. Die Täter werden nicht geschont, sondern mit ihrer Tat konfrontiert. Eine gute und verdeckte Vorbereitung ist zwingend erforderlich. Opfer wie Täter können in diesen Fällen auch vor einer breiten Nachdiskussion geschützt werden. Die Entlastung vom Tatbestand durch das Unterschreiben von Mobbing verhindernden Vereinbarungen am Ende des formalisierten Gesprächsverlaufs soll die Schwere des Mobbens und die sofortige Umkehr unterstützen. Rechtfertigungsstrategien der Mobbingbetreiber wird systematisch entgegengetreten. Mitläufer erhalten dadurch zudem die entlastende Option, ein weiteres Mittun mit Hinweis auf die Konsequenzen zu verweigern.

2. Die Täter werden in der Regel mindestens 2 Tage aus dem Unterricht genommen und mit der sogenannten freiwilligen "Null-Kontakt-Verpflichtung" belegt, um dem Opfer ein Gefühl des Beendetseins zu geben und Lehrer und Klasse, einmal befreit und opferorientiert über den Fall zu sprechen. Das sogenannte „Nullkontakt-Gebot“ verpflichtet die Mobbingbetreiber - Täter - im Rahmen all ihrer Möglichkeiten bei Ahndungsandrohung sofort mit allen Formen des Mobbings durch sie selbst oder von ihnen zu beeinflussende Dritte einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch eine Solidarität bzw. Scheinsolidarität mit ihnen nicht stattfindet. Sie sind sozusagen verpflichtet, das Opfer vor jeder Form weiteren Mobbings durch die mobbende Schulgruppe - innerhalb und außerhalb der Schule - zu schützen.

3. Ein Mobbing-bezogener Kontakt mit den Opfern ist ausdrücklich untersagt; dazu gehört auch eine Entschuldigung. Die Möglichkeit einer Entschuldigung wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Opfer überlassen; als frühester Zeitpunkt wird ein Zeitpunkt zwei Wochen nach dem Beenden der akuten Situation betrachtet.

Handlingsleitfaden Kurzform

Handlungsleitfaden

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuelle Grenzverletzung bzw. Übergriff

Wird ein Verdacht kommuniziert, ist der Schutz des betroffenen Mädchens bzw. Jungen oberste Priorität! Daher gilt IMMER:

Ruhe bewahren und entsprechend dem Handlungsleitfaden handeln. Die Lehrkraft/der Beobachter informiert unverzüglich und ausschließlich ein oder mehrere Mitglieder des Gremiums „100 % gegen sexualisierte Gewalt“ (folgend 100%GsG genannt).

Absolutes Stillschweigen gegenüber Anderen.

Ein Übergriff wird vermutet

1. Ruhe bewahren

2. Rücksprache mit einem oder mehreren Mitgliedern 100%GsG Alle weiteren Handlungsschritte werden von 100%GsG veranlasst

3. Absolutes Stillschweigen wahren

Ein Übergriff wird an einen Lehrer/Lehrerin herangetragen


1. Dem mitteilenden Kind/Jugendlichen Glauben schenken

2. Ruhe bewahren, Aktionismus vermeiden

3. Rücksprache mit einem oder mehreren Mitgliedern 100%GsG Alle weiteren Handlungsschritte werden von 100%GsG veranlasst

4. Absolutes Stillschweigen wahren

Ein Übergriff wird beobachtet

1. Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen (Beweismittel sicherstellen)

2. Erst sich dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person

3. Rücksprache mit einem oder mehreren Mitgliedern 100%GsG Alle weiteren Handlungsschritte werden von 100%GsG veranlasst

Ansprechpartner 100%GsG

Heike Ehrlichmann 02323 / 98 71 930 0234

Johannes Benkhofer  02302/ 17 66 838 

Christoph Damm  0231 / 75 18 30

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