Organisation
Wir möchten Ihnen verschiedene Gremien unserer Schule kurz vorstellen.
Wie funktioniert unsere Schule im Überblick
Ein wesentliches Charakteristikum von Waldorfschulen ist die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Lehrern gegenüber den Kindern und gegenüber der Schule.Eltern und Lehrer tragen gemeinsam Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Hierzu ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. Das kann am besten aufgebaut werden in gemeinsamen Gesprächen. Gelegenheiten dazu gibt es viele: die Lehrerinnen und Lehrer können häufig persönlich angesprochen werden, z. B. bei gemeinsamen Unternehmungen, aber auch an Elternsprechtagen oder Elternabenden, der Draht ist kurz, auch zu den anderen Eltern.
Eltern und Lehrer tragen auch gemeinsam die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Schule.
Die Schule wird durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein betrieben: dem Trägerverein Rudolf Steiner Schule e.V.. Daneben gibt es den Verein Rudolf Steiner Schule e.V., der unter anderem für die Gebäude und deren Instandhaltung zuständig ist. Die Mitarbeiter der Schule sind Mitglieder in beiden Vereinen, die Eltern haben das Recht, Mitglied zu sein. Dies ist auch sinnvoll, da in beiden Vereinen wichtige Entscheidungen über Schule getroffen werden.
Schließlich ist da noch der Waldorfschulverein, der bereits 1953 ins Leben gerufen wurde und die Gründung der Schule vorbereitete. Heute hat er vor allem die Förderung der Schule als Aufgabe. Künftig sollen hier auch besonders die Kontakte zu unseren Ehemaligen gepflegt werden.
Zurück zum Schulträgerverein. Gemäß dem Vereinsrecht ist die Grundordnung des Vereins in einer Satzung beschrieben. In ihr sind die Ziele des Trägervereins, seine Organe und deren Aufgaben sowie die nach dem Vereinsrecht erforderlichen juristischen Regelungen enthalten. Wie in jedem Verein gibt es als Organe eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand. Für die Erfordernisse einer Waldorfschule gibt es darüber hinaus weitere Organe wie das Lehrerkollegium und an unserer Schule das Schulparlament, den Schülerrat und den Vertrauenskreis.
Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über die grundsätzlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Schule, d.h. den Haushaltsplan, das Beitragsverfahren und die Beitragshöhe.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und ist das nach innen führende Organ, wobei unter "führen" in erster Linie koordinierende und kontrollierende Aufgaben zu verstehen sind. In der Wahrnehmung seiner Arbeit kann er bestimmte Aufgaben an einen Arbeitskreis delegieren, z.B. Beitragsfragen an den Beitragskreis oder die Erstellung des Haushaltsplans an den Haushaltskreis. Weitere Arbeitskreise sind der Baukreis und der Kreis für Öffentlichkeitsarbeit.
Das Lehrerkollegium ist für die pädagogische Arbeit zuständig, die es eigenverantwortlich und selbstverwaltet durchführt.
Die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern ist in der Schulordnung beschrieben. Zuständig für Schulordnungsfragen und somit für alle Fragen, die das Miteinander von Eltern, Lehrern und Schülern betreffen, ist das Schulparlament. Im Schulparlament begegnen sich gewählte Repräsentanten (Delegierte). Es stellt das Forum zur öffentlichen Diskussion dar. Es ist gedacht als gegenseitiges Wahrnehmungs- und Entscheidungsorgan in Schulordnungsfragen. Der Begriff "Parlament" ist weniger im Sinne von "Parlamentarismus" als in seiner ursprünglichen Bedeutung (Besprechung) zu verstehen.
Wir sind eine Schule, die nicht von oben gelenkt, sondern von uns allen gestaltet wird. Die Schule ist das, was wir daraus machen. Wir können niemandem sonst die Verantwortung dafür geben, sie kann nur existieren, wenn wir daran mitarbeiten und uns einbringen, nicht nur finanziell, sondern auch im Zusammenleben. Das fängt in der Klasse an und setzt sich in Gremien, Arbeitskreisen und Initiativen fort.
Karl-Heinz Scharpey
Lehrerkollegium
Das Lehrerkollegium ist zuständig für die Fragen der inneren Schulgestalt und vor allem für pädagogische Entscheidungen. Die Leitung der Schule erfolgt durch das Lehrerkollegium. Es organisiert und verwaltet sich selbst. Die Verantwortung trägt der Große Kreis.
Zur Sicherung der kontinuierlichen Verwaltungsaufgaben überträgt der Große Kreis diese dem Kleinen Kreis und setzt für bestimmte Aufgaben Ausschüsse oder Arbeitsgruppen ein.
Der Sprecher des Kollegiums vertritt die Schule nach außen.
Personalkreis
Der Personalausschuss kümmert sich um Einstellungen von Lehrern, die Mentorierung neuer Lehrer, die Weiterbildung der Lehrer und um langfristige Vertretungen.
Kontakt: Personalkreis(at)rss-bochum.de
Pädagogische Konferenz
Die pädagogische Konferenz ist für alle gesamtpädagogischen Themen zuständig. Sie tagt drei Mal im Monat, Donnerstags von 16.30 bis 18.00 Uhr.
Bereichskonferenzen
Die Bereichskonferenzen tagen während der Schulzeit jeweils Donnerstags. Sie befassen sich mit den pädagogischen Fragen der jeweiligen Stufen.
Es gibt
- die Unterstufenkonferenz, Mittelstufenkonferenz, Oberstufenkonferenz der Großklassen und
- die Unterstufenkonferenz, Mittelstufenkonferenz, Oberstufenkonferenz der Förderklassen
- Die Belange der Abiturklasse werden in der VK-Konferenz besprochen und bearbeitet.
Abschlussbeauftragte
ZP10 (Mittlere Abschlüsse) Großklasse Frau Bohle, Herr Seebach,
ZP10 Kleinklasse Frau Klaukien
Abitur: Herr Seebach, Frau Sauerbrey
Abschlussportfolio
zur Entwicklung eines waldorfeigenen Abschlussportfolios:
- Angelika Scharpey,
- Irene Pokladnik
- Christiane Schulte-Stumpf
Arbeitskreis zur Weiterentwicklung eines Abschlussportfolio der Waldorfschulen: Angelika Scharpey
Aufnahmegremium
Oberstufe: Angelika Scharpey, Alina Linkevich
Mittelstufe: Claudia Todt
Unterstufe: Antje Liechti
Infoveranstaltung für Eltern der Schulanfänger und Interessiere
In den Infoveranstaltungen geben wir Ihnen einen Überblick über die Pädagogik der Unter- Mittel- und Oberstufe, die Schulabschlüsse und einzelne Fachbereiche, wie die Naturwissenschaften, die Fremdsprachen und den handwerklich-künstlerischen Bereich. Wir stellen Ihnen die Förderschule, die Brückenklasse, unsere Betreuungsangebote OGTS, Hort und Kinderwerkstatt vor und informieren Sie über die Elternbeteiligung und die Beiträge. Außerdem informieren wir über unsere Schulstruktur und die Möglichkeiten der Elternmitwirkung im Schulleben. Wenn Sie gerne mehr über bestimmte Themen erfahren möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Termine der Infoveranstaltungen können Sie der Vorschau entnehmen.
Karl-Heinz Scharpey Tel. 0234-92206-43- scharpey@rss-bochum.de
Susanne Stott, Angelika Scharpey und weitere Lehrer
Eltern Lehrer-Gremien zum Thema Finanzen
Das Land NRW trägt bis zu 87 % der Kosten, die auch an staatlichen Schulen anfallen, und dazu die Miete. Was darüber hinaus, z.B. für zusätzliche Betreuung und Unterrichte, Therapie, Aus- und Weiterbildung von Waldorflehrern sowie Errichtung und Erhaltung von Gebäuden notwendig ist, muss vom Schulträgerverein finanziert werden, so dass die Eltern eine Eigenleistung von ca. 25 % der Gesamtkosten erbringen. Der Haushalt und die Höhe der notwendigen Elternbeteiligungen werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschlossen.
Wenn Eltern in einer sozialen Notsituation nicht in der Lage sind, ihren Anteil zur Trägereigenleistung aufzubringen, kann dieser ermäßigt oder gestundet werden. Dies ist möglich, weil andere Familien freiwillig mehr zahlen. So wurde aus wirtschaftlichen Gründen noch keinem Kind der Zugang zur Schule verwehrt.
Als Schule in freier Trägerschaft tragen wir also rund 25 % der Kosten selbst. Spenden zu dieser Eigenleistung nehmen wir gerne entgegen:
Waldorfschulverein, Konto-Nr. 730 90 16, Sparkasse Bochum, BLZ 430 500 01
Beitragskreis
Wenn Sie Ihren Anteil an der Trägereigenleistung nicht aufbringen können, vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem Mitglied des Beitragskreises.
- Ansprechpartner: Karl-Heinz Scharpey
- Tel. 0234-92206-43 K.Scharpey(at)rss-bochum.de
Haushaltskreis
- Sitzung nach Absprache
- Ansprechpartner: Thomas Jasper, Tel. 0234/92206-40
Nachtflohmarkt
- Ansprechpartnerin: Christine Brugger
- nachtflohmarkt(at)rss-bochum.de
Eltern Lehrergremien zum Thema Information und Mitbestimmung
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens ein Mal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen und von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Stimmberechtigte Vereinsmitglieder sind beide Elternteile eines an der Schule angemeldeten Kindes und alle angestellten Lehrer.
Als oberstes Organ des Vereins fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse über Satzungsänderungen, sie genehmigt den Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.
Vorstände
Die Vorstände von 3 Vereinen tagen gemeinsam:
Trägerverein Rudolf Steiner Schule e.V.
Verein Rudolf Steiner Schule e.V.
Waldorfschulverein Ruhrgebiet e.V.
Der Vorstand des Trägervereins führt die Geschäfte und vertritt die Schule nach außen.
Er setzt sich aus MitarbeiterInnen und Eltern zusammen
Die einzelnen Aufgaben werden an verschiedene Personen und Arbeitskreise delegiert.
Parlamentskreis
Der Parlamentskreis bereitet die Versammlung des Schulparlaments vor und legt die Tagesordnung fest, die rechtzeitig zu veröffentlichen ist. Vorschläge zur Tagesordnung können durch die Delegierten des Schulparlaments sowie durch Vereinsorgane, Arbeitskreise und Initiativen an den Parlamentskreis herangetragen werden.
Ein Mitglied des Parlamentskreises leitet die Versammlung.
Der Parlamentskreis unterstützt das Parlament darin, den Diskussionsstand bzw. das Meinungsbild aufzunehmen und bis zu einer Lösung weiterzuverfolgen.
Der Parlamentskreis verwaltet die Protokolle des Schulparlaments und macht sie der Schulöffentlichkeit zugänglich.
Der Parlamentskreis begleitet im Auftrag des Vorstandes die Durchführung der Beschlüsse des Parlaments.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres sorgt der Parlamentskreis für die ordnungsgemäße Besetzung des Schulparlaments.
Der Parlamentskreis gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Zusammensetzung:
Der Parlamentskreis wird aus den Reihen des Schulparlaments gebildet. Er besteht aus Delegierten aller Gruppen, d.h. Eltern, Lehrer, Schüler und Vorstandsmitgliedern.
Der Parlamentskreis wird vom Vorstand bestätigt.
Sitzung nach Absprache, Ansprechpartner:
E-mail: schulparlament(at)rss-bochum.de
Schulparlament
Im Schulparlament begegnen sich gewählte Repräsentanten (Delegierte) der Eltern, Lehrer und Schüler.
Alle Ideen, Fragen, Initiativen und Vorhaben, die die Gestaltung des gemeinsamen Schullebens betreffen, sind Schulparlamentsangelegenheiten (Schulordnungsfragen) und werden deshalb von den Delegierten in dieses hineingetragen.
Die Delegierten des Schulparlaments sind gehalten, zur Lösung anstehender Fragen und Probleme einen Konsens herzustellen. Im Einzelnen entscheidet das Schulparlament selbst über andere Formen der Beschlussfassung.
Aufgaben:
Das Schulparlament stellt das Forum zur öffentlichen Diskussion dar. Es ist gedacht als gegenseitiges Wahrnehmungsorgan in allen Schulfragen und als Entscheidungsorgan in Schulordnungsfragen.
Das Schulparlament besetzt den Parlamentskreis.
Es schlägt die Kandidaten für Wahlen zum Vorstand vor.
Das Schulparlament beruft die Mitglieder des Ältestenrats.
Das Parlament ist verpflichtet, den Diskussionsstand und das Meinungsbild zu den Themen aufzunehmen und bis zu einer Lösung weiterzuverfolgen. Dazu tragen die Delegierten das Meinungsbild in die Klassenelternabende, das Lehrerkollegium und den Schülerrat. Diesem Rückfluss der Informationen ist besondere Bedeutung zuzumessen, er obliegt der Verantwortung der Delegierten.
Das Schulparlament verfolgt die Umsetzung seiner Beschlüsse. Unterstützende Arbeit wird vom Parlamentskreis geleistet.
Zusammenstzung:
Die Zusammensetzung des Schulparlaments ist in § 13 der Schulsatzung beschrieben.
Die Wahl der Eltern, Lehrer und Schüler erfolgt in einer jeweils selbst gewählten Form zu Beginn des Schuljahres. Eine Wiederwahl ist möglich.
Arbeit des Schulparlaments:
Das Schulparlament tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Es wird einberufen durch den Parlamentskreis oder innerhalb von 4 Wochen auf Wunsch eines Vereinsorgans.
Das Schulparlament tagt öffentlich.
Vorstand und Lehrerkollegium sind dem Schulparlament zur Auskunft verpflichtet.
Alle Arbeitskreise und Initiativen haben das Recht, vom Schulparlament gehört zu werden.
In der Regel kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn die Angelegenheit mit der Tagesordnung vorher veröffentlicht worden ist und mindestens zum zweiten Male dem Schulparlament vorliegt.
Über Sitzungen des Schulparlaments wird ein Protokoll geführt. Dieses ist durch geeignete Maßnahmen der Schulöffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ältestenrat
Der Ältestenrat unterstützt durch Beratung im vermittelnden Sinn die Konsensfindung im Schulparlament.
Darüber hinaus kann er auch alle anderen Organe der Schule beraten. Er bringt aus der Wahrnehmung gesellschaftlicher Anforderungen Anregungen für die Arbeit an der Schule ein.
Der Ältestenrat wird vom Vorstand angerufen.
Zusammensetzung:
Der Ältestenrat besteht aus 5 Personen, die vom Schulparlament berufen werden. Eine Mitgliedschaft im Schulträgerverein ist nicht notwendig. Es sind Persönlichkeiten wünschenswert, die aufgrund ihres Berufes, ihres Amtes oder ihres Lebenslaufes Erfahrungen im Erziehungs- und Bildungswesen, in Kultur, Rechts- und Wirtschaftsleben haben.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, eine Wiederbenennung ist möglich.
Klassenelternabende
Allgemeines:
Die Klassenelternabende sind das Forum der Zusammenarbeit von Eltern und Klassenkollegium, die aus der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Kinder entspringt. Sie dienen dem Austausch über die Entwicklung und die pädagogische Situation der Kinder und geben den Eltern die Möglichkeit, den Lehrplan der Waldorfschule sowie die Bedeutung einzelner Unterrichtsgebiete kennen zu lernen und dadurch ihre Kinder besser begleiten zu können. Darüber hinaus dienen sie dem Austausch und der Meinungsbildung zu Fragen der Schulgemeinschaft.
Aufgaben:
Gemeinsame Reflexion der pädagogischen Arbeit wie z.B. Betrachtung des aktuellen Unterrichtsgeschehens, Darstellung von Aktivitäten, Epochen, Lernzielen, Rückblick auf Erfolge, Ausfälle und Erschwernisse, erreichte und nicht erreichte Lernziele usw.
Einbindung der Elternschaft in die Arbeit des Schulparlaments durch den Klassendelegierten: Darstellung des Meinungsbildes zu den aktuellen Themen, Aufnahme von Ideen, Meinungen und Initiativen der Eltern, um diese zurück ins Schulparlament zu tragen. Soweit eine Entscheidungsfindung im Schulparlament es notwendig macht, kann ein zusätzlicher Elternabend einberufen werden.
Wahl des Klassendelegierten und dessen Stellvertreters im Schulparlament.
Durchführung:
Klassenelternabende finden mindestens viermal im Jahr statt.
Die Einladung zu Elternabenden erfolgt rechtzeitig schriftlich mit Tagesordnung.
Die Termine für die Elternabende werden zentral verwaltet und veröffentlicht. Sie dürfen nicht zeitgleich stattfinden mit Mitgliederversammlungen, Sitzungen des Schulparlaments, Lehrerkonferenzen und Vorstandssitzungen.
Über die Gestaltung, Vorbereitung und Leitung der Elternabende bestimmt jede Klassengemeinschaft selbst.
Eltern Lehrer Gremien zum Thema Konflikt
Vertrauenskreis
Der Kleine Vertrauenskreis setzt sich aus Eltern und Lehrern zusammen, die vom sog. Großen Vertrauenskreis gewählt werden. Das Bestreben geht dahin, in Konfliktfällen zu vermitteln und Eskalationen abzuwenden. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft kann sich im Bedarfsfall vertrauensvoll an diese Menschen wenden.
Die Namen der Mitglieder erfahren Sie bei Bedarf im Schulbüro oder über die Vertrauenseltern Ihrer Klasse.
Vertrauenslehrer für die Schüler sind: Bettina Kröner-Spruck und Sebastian Grau
Eltern Lehrer Gremien zum Thema Gelände und Gebäude
Geländekreis
Jeweils am ersten Mittwoch im MonatTreffpunkt: 16.30 Uhr im Gartenbauraum
Ansprechpartner:
Ansprechpartner bitte im Schulbüro erfragen
Baukreis
Sitzungen nach Absprache
Ansprechpartner bitte im Schulbüro erfragen
Klasseneigenleistungskonto (KEK)
Susanne Stephan
Karl-Heinz Scharpey k. scharpey@rss-bochum.de
Eltern Lehrer Arbeitskreis für Öffentlichkeitsarbeit
KREIS FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT / FUNDRAISINGKREIS
Dieser Arbeitskreisgestaltet die Präsentation der Schule nach außen. Hier arbeiten Eltern, Schüler und Lehrer zusammen. Die Veröffentlichung von Veranstaltungen, Kontakte zu Presse und Medien gehören ebenso zu diesem Arbeitskreis, wie die Gestaltung von Flyern, die Redaktion des Nachrichtenblattes und der schuleigenen Homepage.
Ansprechpartner: Karl-Heinz Scharpey(0234-92206-43- scharpey@rss-bochum.de )
Festausschuss
Verantwortlich für die Jahresplanung der Schulfeste und aller - auch externer - Veranstaltungen.
Ansprechpartner auch für Raumvergaben:
Folkert Ennen
Mail: ennen(at)rss-bochum.de
Redaktion für unseren Schulkalender
Karl-Heinz-Scharpey, Christiane Schulte-Stumpf, Daria Thon, Angela Landowski
Unser Schulkalender erscheint jeweils vor den Sommerferien! Da die redaktionellen Vorarbeiten meist bis Weihnachten des Vorjahres abgeschlossen werden, bitten wir um Beiträge und Hinweise (z.B. zum Schul-Schaufenster) bis zu den Herbstferien, spätestens aber bis zu den Weihnachtsferien des laufenden Jahres!
Eltern Lehrer Gremien zur Förderung
Musikfördergemeinschaft
Das Musikprojekt "Jedem Kind sein Instrument" wurde 2001 von Mirjam Schieren und Christian Kröner an der Rudolf-Steiner-Schule Bochum entwickelt. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit, das Instrument ihrer Wahl während der Schulzeit zu erlernen. Die Instrumente werden für die Dauer des Projektes von der Schule ausgeliehen. Auf diese Weise entfällt eine meist teure Anschaffung eines Instruments für den Beginn des Instrumentalspiels, so dass jedes Kind mit relativ geringem finanziellem Aufwand durch das Musikprojekt eine Art Probezeit bekommt, in der es sein Instrument erkunden kann.
Die Musikfördergemeinschaft e.V. unterstützt die musikalische Arbeit. Die Eltern haben die Möglichkeit, Instrumente zunächst leihweise zu erhalten, um die Eignung des Kindes zum Spielen eines Instrumentes zu prüfen, ohne gleich ein Instrument kaufen zu müssen. Die Fördergemeinschaft sieht für sich folgende Aufgaben:
Die Musikfördergemeinschaft kauft gebrauchte oder neue Instrumente, um sie Kindern zur Verfügung zu stellen - in der Regel gegen einen Kostenbeitrag, im Bedarfsfall auch ohne Leihgebühr.
Sie vermittelt beim Instrumentalunterricht Lehrer, gibt Beihilfen zum Instrumentalunterricht, organisiert Gruppen und Einzelunterricht und vermittelt Patenschaften
Wenn Sie sich genauer über die Musikfördergemeinschaft informieren möchten, Mitglied werden möchten oder als Pate die Unterrichtsgelder für den Instrumentalunterricht übernehmen möchten, dann wenden Sie sich an:
Franziska Urton (Streichinstrumente) Tel. 0234 / 5303 4907
Heidrun Kolberg (Leiern) Tel. 0234 / 29 58 34
Britta Daldorf (Blasinstrumente) Tel. 0234 / 26 40 55
Auskünfte zur Honorarunterstützung: Claudia Bellgart-Giesmann Tel. 02330 / 65 72 625
Mit dem Kauf der CD der Band Sadosander für 15 Euro unterstützen Sie das Musikprojekt mit 5 Euro. Hörprobe unter www.myspace.com/sadosander. Bestellungen bei joernomat79@gmx.net
Dazu informiert auch der Flyer der Musikfördergemeinschaft.
Therapie und Beratung
Therapieverein der Rudolf Steiner Schule Bochum
Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten, Förderlehrer, Berater.
Hilfe bei der Finanzierung der Therapie durch Zuschüsse und/oder Darlehen
Ansprechpartnerin:
Brigitte Tigges-Knappstein, Tel. 0234/771067
Individual-Förderprojekt
Individuelle Förderstunden am Vormittag -
Einzel- oder Gruppenförderung.
Persönliche Absprachen zwischen Klassenlehrern, Eltern und
Förderlehrern.
Ansprechpartner: Friedrich Rollenbeck 02302 / 97 87 740
Brigitte Tigges-Knappstein 0234 / 77 10 67
Eltern Lehrer Gremien zur Weiterbildung
Antroposophischer Arbeitskreis
Für Eltern und Freunde der Schule
Anthroposophie als Grundlage der Waldorfpädagogik
14-tägig dienstags, 8.05 bis 9.30 Uhr im Neuen Lehrerzimmer
Auskunft erteilt: Frau Isabella Lustig, oder Susanne Krösche
Beginn und alles Nähere entnehmen Sie bitte dem Schulbrief
Übgruppe für gewaltfreie Kommunikation
Kontakt: Peter Wiegers: Die Kontaktdaten erhalten Sie über das Schulbüro.
Eltern Lehrer Gremium Basarkreis
Der Basarkreis hat sich zum Ziel gesetzt, zugunsten unserer Schule und auch anderer unterstützenswerter Einrichtungen den Weihnachtsbasar zu veranstalten und dabei die Kommunikation innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft zu fördern.
Mitglieder des Basarkreises sind Eltern jeder Klasse und ein Organisations-Team, das unter der eMail-Adresse basarkreis(at)rss-bochum.de zu erreichen ist.
Termine der Basarkreistreffen entnehmen Sie bitte dem Mittwochsbrief.
Schülerrat
Nach einer Schülertagung, die im Jahr 1989 von Schülern organisiert wurde, setzten sich motivierte Schüler zusammen und gründeten den Schülerrat.
Der Schülerrat vertritt die Rechte aller Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Er ist das Gremium, welches für die Kommunikation mit dem Lehrerkollegium zuständig ist. Vom Schülerrat werden einige Vertreter ins Schulparlament entsendet. Diese haben erhebliches Mitspracherecht bei für die Schulgemeinschaft relevanten Entscheidungen.
Auch ist der Schülerrat Mitglied der Bochumer Schülervertretung (BSV Bochum), welche sich auf kommunaler Ebene für die Interessen aller Bochumer Schüler einsetzt. Wöchentlich findet dienstags in der fünften Fachstunde (13:30 – 14:15) eine Schülerratssitzung im Kleinen Konferenzraum neben dem Lehrerzimmer statt. Dazu sind alle interessierten Schülerinnen und Schüler von Klasse 8 bis 13 herzlich eingeladen.
Beleuchter
An der Rudolf Steiner Schule Bochum wird die Beleuchtung für Theaterstücke und andere Veranstaltungen von Schülern eingerichtet. Die Schüler erledigen die Arbeiten in ihrer Freizeit. Das Aufgabenfeld umfasst für eine Theateraufführung in der Regel das Einrichten der Scheinwerfer, das Einprogrammieren der Beleuchtungsvorstellungen in Zusammenarbeit mit dem Regisseur und das Beleuchten der Haupt- und Generalproben sowie aller Vorstellungen. Daneben fallen regelmäßig Aufräum- und Wartungsarbeiten an.
Die Beleuchter übernehmen mit ihrer Arbeit eine große Verantwortung.
Auszug aus dem Beleuchterbuch:
Einteilung der Arbeit:
Zu Beginn des Schuljahres veranstaltet der für die Beleuchter zuständige Lehrer (Angelika Scharpey und für die Technik Matz Knöper) ein Treffen aller Beleuchter. Auf diesem Treffen wird verbindlich bestimmt, welche Beleuchter die einzelnen Veranstaltungen beleuchten und welche Teams neue Beleuchter einarbeiten. Das Ergebnis wird in einer Liste veröffentlicht und ist für das Schuljahr verbindlich. Änderungen müssen mit Frau Scharpey abgesprochen werden.
Schlüssel:
Die Beleuchter (bzw. der zuständige Lehrer) erhalten beim Hausmeister gegen eine Kaution von 100 Euro folgende Schlüssel:
Den Schlüssel zum Anschalten des Lichtes, den Saalschlüssel, bzw. GS100 zum Schließen von Außentüren, den Emporenschlüssel und den Schlüssel zum Beleuchterraum.
Die Kaution leistet der Auftraggeber. Er hat auch den Schlüssel im Gewahrsam. Die Schlüssel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeit gibt der Beleuchter den Schlüsselsatz an den Hausmeister zurück.
Ordnung:
Die Beleuchter verlassen ihren Arbeitsplatz sauber und ordentlich. Nach Beendigung des Projektes werden alle Scheinwerfer an die ursprüngliche Position gebracht und mit den Standartfolien versehen. Zusätzlich gehängte Scheinwerfer werden in den Beleuchterraum zurück gebracht. Nach der Veranstaltung findet eine Bühnenbegehung mit dem Hausmeister statt.
Sicherheit:
Die Beleuchter dürfen an der technischen Anlage keine Veränderungen oder Reparaturen vornehmen (Stromanlage). Lediglich Kleinreparaturen an Scheinwerfern dürfen unter der Aufsicht von Herrn Deterding als Elektriker und Bühnenmeister ausgeführt werden.
Die Beleuchter dürfen die seitlichen Scheinwerfer nicht ausrichten oder Folien oder Leuchtmittel an ihnen auswechseln. O2 darf nur verändert werden, wenn ein Gerüst aufgebaut wurde und der Hausmeister den Vorgang beaufsichtigt.
Am Mischpult darf weder gegessen noch getrunken werden. (Ausnahme: Klares Wasser)
Versorgung:
Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Beleuchter während der Haupt- und Generalproben nach dem Unterricht ausreichend zu Essen und zu Trinken erhalten. Das Essen kann gestellt werden. Ist das nicht der Fall, wird die Rechnung vom Beleuchter eingereicht und vom Veranstalter bezahlt.
Nach 20.00 Uhr ist der Veranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Beleuchter nach Hause gebracht werden.
Befreiung vom Unterricht:
Die Beleuchtungsarbeiten sollen außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Für am Vormittag gelegene Aufführungen ist der Beleuchter grundsätzlich vom Unterricht befreit. Sollten Generalproben am Vormittag liegen bittet der Veranstalter die entsprechenden Lehrer um die Unterrichtsbefreiung. Sofern mehrere Beleuchter tätig sind, kann für Proben bestimmt werden, dass nicht alle Beleuchter befreit sind.
Bescheinigung:
Jeder Beleuchter erhält über seine Tätigkeit ein Zeugnis. Beleuchter, die ein Beleuchterbuch führen, können dieses Zeugnis dem Abschlussportfolio beifügen lassen. Das Buch erhält jeder Beleuchter in digitaler Fassung. Der Dokumentationsbogen kann ausgedruckt, von Beleuchter und Regie ausgefüllt werden und dem restlichen Beleuchterbuch abgeheftet werden. Alternativ kann das Buch auch digital geführt werden.
Haftung:
Bei vorsätzlicher Beschädigung oder bei grob fahrlässigem Verhalten haften die Beleuchter für die entstandenen Schäden.
Schulsanitätsdienst
Der Schulsanitätsdienst wird an Schulen von in Erster Hilfe (oder auch in Sanitätsausbildungen) ausgebildeten Schülern ehrenamtlich durchgeführt. Die SchülerInnen übernehmen bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen die Erste Hilfe und betreuen den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Weitere Aufgaben finden sich in der Sanitätsbetreuung von Schulveranstaltungen.
2011 haben die ersten zwei Schüler die Ausbildung über die Johanniter absolviert. Am 13. Mai 2011 fand um 14.00 Uhr für interessierte SchülerInnen ab Klasse 8 eine Informationsveranstaltung mit Frau von der Burg im Biologieraum statt. Dort wurde der Beginn der zweiten Ausbildungsrunde festgelegt.
Schüler helfen Schülern
Schüler helfen Schüler ist eine Initiative des Schülerrates. Sie hat zum Ziel zu einem sozialverträglichen Preis jedem Schüler Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung zu ermöglichen. Die Schüler geben 45 Minuten Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung für 5 Euro. Im Schulbüro befindet sich ein Ordner mit den aktuellen Nachhilfeangeboten.
Formular PDF Word Dokument
Die Nachhilfe kann auch vom Förderprojekt bezahlt werden. Dann können hilft dieses Schreiben die richtigen Schritte zu unternehmen.